DIENSTLEISTUNGEN
Bauüberwachung
- Örtliche Bauaufsicht
- Begleitende Kontrolle - Controlling
- Planungskoordination gem. BauKG
Örtliche Bauaufsicht:
Investitionen für bauliche Maßnahmen sind für den Einzelnen immer hoch.
Umso wichtiger ist der sorgsame Umgang mit dem eingesetzten Geld des Investors.
Eine seriöse Kostenschätzung ist Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg einer
Baustelle/Baumaßnahme.
Daher widmen wir diesem Kapitel besonderen Augenmerk.
Die Ausschreibungen bzw. Leistungsverzeichnisse werden bei uns im Büro selbst erstellt. Durch langjährige Erfahrung in diesem Bereich und durch die Erstellung der Ausschreibung im eigenen Büro wird gewährleistet, dass die Planungsvorgaben vollinhaltlich auch in die Kostengrundlagen einfließen. Dadurch haben wir auch die technische Vollständigkeit und die Kosten der geplanten Baumaßnahmen voll im Griff.
Unsere Struktur erlaubt es uns, unsere Auftraggeber persönlich und intensiv zu betreuen.
Eine sorgsame Baubetreuung in allen Phasen der Planung und Bauabwicklung ermöglicht es uns, unsere Rolle als "Treuhänder" der Bauherren/Auftraggeber gewissenhaft wahrzunehmen und so die Gesamtkosten niedrig zu halten.
Die eingesetzten Honorarkosten rechnen sich in jedem Fall
durch
- Erreichen der erwarteten Bauqualität
- Kostensicherheit
- günstigere Preise bei den ausführenden Firmen
- genaue Rechnungskontrolle
- erhebliche Einsparung an eigenem Zeit- und/oder Personalaufwand
Die örtliche Bauaufsicht umfasst
- Örtliche Vertretung der Interessen des Auftraggebers
- Örtliche Überwachung der Herstellung eines Werkes
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen und Verträgen
- Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
- Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen
- Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
Begleitende Kontrolle - Controlling
Die begleitende Kontrolle ist eine Bauherrenfunktion, welche aus wirtschaftlichen Gründen und zur persönlichen Entlastung einem qualifizierten und unabhängigen Ziviltechniker übertragen wird.
Die begleitende Kontrolle wird während allen Vorbereitungs- und Planungsphasen durchgeführt und beinhaltet insbesondere die Kontrolle der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Durchführung der einzelnen Planungsschritte sowie deren Übereinstimmung auf gesetzliche und technische Richtlinien.
Planungskoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Planungskoordinator (im Sinne BauKG) - koordiniert die Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Planer in der Vorbereitungsphase:
- Erstellung SiGePlan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
- Erstellung der 'Unterlage' für spätere Arbeiten
- Maßnahmen für spätere Nutzung, Instandhaltung, Umbau und Abbruch
- Sorgt dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die 'Unterlage' durch Aufnahme in die Ausschreibung (zu erstellen durch Planer) berücksichtigt wird.
Das Baustellenkoordinationsgesetz, gültig seit 1999, setzt die EU-Baustellen-Richtlinie zur Verminderung der Unfallhäifgkeit bei Bauarbeiten um und wendet sich nach dem Verursacherprinzip direkt an den Bauherrn, der entsprechende Maßnahmen zu veranlassen hat und für die angeführten Arbeiten fachkundige Personen (Planungskoordinator, Baustellenkoordinator) einsetzen muss
Baustellenkoordinator (im Sinne BauKG) - koordiniert die Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die ausführenden Unternehmer während der Bauausführungsphase:
Die Tätigkeiten des Planungskoordinators können durch unser Büro im Zusammenhang mit Planungsleistung und/oder örtlicher Bauausicht uuml;bernommen werden, wodurch sich für Sie als Auftraggeber gegenüber einer getrennten Vergabe an Dritte Einsparungen ergeben, da wir durch genauere Kenntnis des Bauvorhabens nur die tatsächlich notwendigen Arbeiten anordnen können.
Die Tätigkeit des Baustellenkoordinators wird üblicherweise durch eine ausführende Firma wahrgenommen, kann im Bedarfsfall auch durch unser Büro übernommen werden